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Gesundheitskioske: Bundesregierung plant Netz von 1.000 Anlaufstellen
Die Bundesregierung plant den Aufbau eines bundesweiten Netzes von rund 1.000 Gesundheitskiosken. Die niedrigschwelligen Anlaufstellen sollen vor allem in sozial benachteiligten Stadtteilen und strukturschwachen Regionen den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung verbessern. Das geht aus Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtet.
Rechnerisch entsprächen 1.000 Kioske etwa einer Anlaufstelle je 80.000 Einwohner. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Vorhaben bei einem Besuch des bundesweit ersten Gesundheitskiosks im Hamburger Stadtteil Billstedt vorgestellt. „Weder der Geldbeutel noch der Wohnort“ dürften über die Behandlung von Patienten entscheiden, erklärte er laut Deutschem Ärzteblatt. Ziel sei es, dass auch in strukturell schwachen Gebieten alle Menschen schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten würden und unbürokratisch Hilfe erhielten.
Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen seien „Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen“, heißt es in den Eckpunkten. Die gesetzlichen Regelungen sollen nach Ankündigung des Ministeriums zeitnah folgen.
Was die Kioske leisten sollen
Den BMG-Eckpunkten zufolge sollen die Kioske drei Kernaufgaben übernehmen: den Zugang zur Versorgung für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessern, die Versorgung koordinieren und die Gesundheitskompetenz in den Quartieren stärken. Vorgesehen sind demnach auch einfache medizinische Routineaufgaben – etwa das Messen von Blutdruck und Blutzucker, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen. Weitergehende medizinische Behandlungen sollen vermittelt werden; die Kioske ersetzen nach den Planungen keine Arztpraxis, sondern verweisen bei Bedarf weiter.
Die Arbeit in den Kiosken soll von examinierten Pflegefachkräften geleistet werden; künftig könne diese Aufgabe auch sogenannte Community Health Nurses übernehmen, wie das Deutsche Ärzteblatt aus den Eckpunkten zitiert. Über die Errichtung der Kioske sollen die Kommunen entscheiden. Die Landesverbände der Krankenkassen sind den Eckpunkten zufolge verpflichtet, die Angebote gemeinsam mit den Kommunen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wettbewerbsneutral zu errichten. Auch mobile Angebote – etwa in umgebauten Bussen – sind vorgesehen, um ländliche Räume zu erreichen. Die Arbeit der Kioske soll wissenschaftlich evaluiert werden.
Umstrittene Finanzierung
Der Finanzierungsplan sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen 74,5 Prozent der Gesamtkosten tragen, die private Krankenversicherung 5,5 Prozent und die Kommunen 20 Prozent. Dieser Verteilungsschlüssel ist umstritten. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, bezeichnete eine Finanzierung in dieser Form angesichts der prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung laut Deutschem Ärzteblatt als „nicht machbar“. Für die von der GKV zu übernehmenden Kosten müsse zumindest eine Refinanzierungsoption aufgezeigt werden. Zudem kritisierte der Verband, dass der Anteil der PKV auf 5,5 Prozent begrenzt bleibe und die Beteiligung der Kommunen mit 20 Prozent nicht ausreiche. „Der Gesundheitskiosk, der medizinische und soziale Versorgungsbedarfe der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in den Blick nimmt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Reimann. Der Verband fordert, die Beteiligung weiterer Sozialleistungsträger verbindlich festzulegen.
Auch der parlamentarische Weg des Vorhabens war nicht geradlinig: Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtete, waren die Gesundheitskioske in einem Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zunächst nicht mehr enthalten, bevor sie erneut in die fachpolitische Diskussion zurückkehrten. Versorgungsforscher, etwa das wissenschaftliche Netzwerk Monitor Versorgungsforschung, fordern seitdem einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit die Einrichtungen dauerhaft und über Modellprojekte hinaus arbeiten können.
Hintergrund: Versorgungslücken und internationale Vorbilder
Die Idee niedrigschwelliger Gesundheitsanlaufstellen orientiert sich an Vorbildern aus Finnland, den USA und Kanada, wie das BMG mitteilt. In Hamburg-Billstedt existiert bereits der bundesweit erste Gesundheitskiosk, der aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefördert wird. Derartige Modelle gelten in der Versorgungsforschung als Ansatz, Beratungs- und Präventionslücken in benachteiligten Regionen zu schließen. Das Robert Koch-Institut (RKI) dokumentiert in seinen Berichten zur gesundheitlichen Ungleichheit in Deutschland regelmäßig, dass Krankheitsrisiken und Versorgungschancen in der Bevölkerung ungleich verteilt sind und sich entlang von Einkommen, Bildung und Wohnort unterscheiden.
Ob das Ziel von 1.000 Kiosken erreicht wird, hängt neben der gesetzlichen Regelung vor allem an der Finanzierung und am Personal: Der Fachkräftemangel in der Pflege gilt als eines der größten Hindernisse bei der Umsetzung neuer Versorgungsangebote. Kritiker aus dem Klinikmanagement verweisen zudem darauf, dass die Kioske Krankenhäuser und Praxen nur dann spürbar entlasten können, wenn sie dauerhaft besetzt sind. Die Bundesregierung will die gesetzlichen Regelungen nach eigener Ankündigung zeitnah vorlegen; die Kommunen entscheiden anschließend über die konkreten Standorte.
Erste Erfahrungen mit dem Modell liegen bereits vor. Der Kiosk in Hamburg-Billstedt wurde nach Angaben des BMG als Pilotprojekt eingerichtet und von examinierten Pflegekräften betrieben; die dortigen Erfahrungen flossen in die Konzeption ein. Die Deutsche Gesellschaft für Public Health und weitere Fachgesellschaften hatten sich in Stellungnahmen wiederholt für niedrigschwellige Versorgungsangebote in benachteiligten Quartieren ausgesprochen, weil klassische Praxen dort zunehmend fehlen. Der demografische Wandel verschärft die Situation zusätzlich: Ältere und chronisch kranke Menschen sind auf gut erreichbare Anlaufstellen angewiesen.
Für Patientinnen und Patienten ändert sich bis dahin nichts: Die Kioske sind ein ergänzendes Angebot und kein Ersatz für die haus- oder fachärztliche Versorgung. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, sollte sich weiterhin an die bestehenden Strukturen wenden. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt: Bundesregierung will Netz von 1.000 Gesundheitskiosken aufbauen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Eckpunkte zu den Gesundheitskiosken
- Pharmazeutische Zeitung: Werden die Gesundheitskioske doch noch Realität?
- Monitor Versorgungsforschung: Gesundheitskioske – verlässlichen Rechtsrahmen schaffen
- Robert Koch-Institut (RKI): Berichte zur gesundheitlichen Ungleichheit in Deutschland



