Luftverschmutzung und Gesundheit: UBA beziffert Krankheitslast durch Feinstaub

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Fast 270.000 verlorene gesunde Lebensjahre pro Jahr: Das Umweltbundesamt (UBA) hat die gesundheitlichen Folgen der Feinstaubbelastung in Deutschland neu beziffert. Demnach gingen im Jahr 2023 insgesamt rund 269.100 verlorene gesunde Lebensjahre (Disability-Adjusted Life Years, DALYs) auf Feinstaub der Partikelgröße PM2,5 zurück. Gleichzeitig fällt die Bilanz im Langzeitvergleich positiver aus: Gegenüber 2010 ist die Krankheitslast um etwa 62 Prozent gesunken. Die Zahlen hat das UBA in seinem Indikatorensystem zur umweltbedingten Krankheitslast veröffentlicht.

Als verlorenes gesundes Lebensjahr gilt dabei ein Jahr, in dem ein Mensch aufgrund von Krankheit oder vorzeitigem Tod an Lebensqualität beziehungsweise Lebenszeit einbüßt. Die Maßzahl erlaubt es, die gesundheitliche Wirkung der Luftverschmutzung mit anderen Risikofaktoren vergleichbar zu machen. Wie das UBA mitteilt, gehören zu den feinstaubbedingten Krankheitsfolgen unter anderem chronische Atemwegserkrankungen wie COPD, Lungenkrebs, Schlaganfälle, ischämische Herzerkrankungen und Typ-2-Diabetes. Erstmals hat das Amt zudem die Krankheitslast durch Demenzerkrankungen bei Erwachsenen ab 60 Jahren in die Berechnung aufgenommen. Die Bewertung beruht auf epidemiologischen Bevölkerungsstudien, die den Zusammenhang zwischen der PM2,5-Konzentration in der Außenluft und dem Erkrankungsrisiko untersuchen, sowie auf flächendeckend modellierten Luftschadstoffdaten und der Bevölkerungsverteilung aus dem Zensus.

Europa: Weniger vorzeitige Todesfälle, aber hohes Niveau

Der Rückgang ist auch auf europäischer Ebene messbar. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) ist die Zahl der vorzeitigen Todesfälle in der Europäischen Union, die auf PM2,5-Belastung zurückzuführen sind, zwischen 2005 und 2023 um 57 Prozent gesunken. Damit wurde das von der EU-Kommission gesetzte Zwischenziel einer Reduktion um 55 Prozent bis 2030 bereits erreicht. Die EEA warnt jedoch zugleich: Auch unterhalb geltender Grenzwerte seien gesundheitsschädigende Wirkungen nachweisbar, und für einen großen Teil der EU-Bevölkerung liege die Belastung weiterhin über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die WHO hatte ihre Luftqualitätsrichtlinien im September 2021 deutlich verschärft. Für Feinstaub der Partikelgröße PM2,5 empfiehlt sie seither einen Jahresmittelwert von höchstens 5 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) – deutlich weniger als die bisherigen gesetzlichen Orientierungswerte in Europa. Die Weltgesundheitsorganisation begründete die Verschärfung mit dem gewachsenen Studienstand: Demnach gibt es praktisch keine Konzentration, unterhalb derer gesundheitliche Wirkungen sicher ausgeschlossen werden können. Diese Einschätzung teilt auch das Umweltbundesamt und verweist dazu auf neuere europäische Studien.

EU verschärft Grenzwerte ab 2030

Rechtlich bindend wird sich die Lage in Europa mit der novellierten Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 ändern, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Ab dem 1. Januar 2030 gilt für PM2,5 ein Jahresgrenzwert von 10 µg/m³ – der bislang gültige Wert liegt bei 25 µg/m³. Auch für Stickstoffdioxid (NO2) und weitere Schadstoffe werden die Vorgaben verschärft. Nach Berechnungen der EEA lagen bereits 2023 rund 59 Prozent der europäischen Messstationen unterhalb des künftigen PM2,5-Grenzwerts; bei einem Teil der übrigen Stationen wurde der Wert allerdings um mehr als 50 Prozent überschritten. Bei Stickstoffdioxid erfüllten mehr als 70 Prozent der Stationen bereits den künftigen Jahresgrenzwert.

Die Richtlinie sieht darüber hinaus vor, dass Mitgliedstaaten bei Überschreitungen der künftigen Werte im Zeitraum 2026 bis 2029 Luftqualitäts-Fahrpläne vorlegen müssen, um die Einhaltung bis 2030 sicherzustellen. Neu ist außerdem eine erweiterte Überwachung: Künftig sollen auch ultrafeine Partikel, Ruß (Black Carbon) und Ammoniak an sogenannten Supersites gemessen werden, und Bürgerinnen und Bürger sollen Anspruch auf umfassendere Informationen über Gesundheitsfolgen von Belastungsspitzen erhalten. Betroffene können nach der Richtlinie zudem Entschädigung verlangen, wenn EU-Recht zur Luftqualität verletzt wird.

Für Deutschland bedeutet das: Die derzeit gültigen EU-Grenzwerte wurden nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt flächendeckend eingehalten. Der Abstand zum künftigen Grenzwert und erst recht zum WHO-Richtwert ist jedoch an vielen Standorten noch erheblich. Das UBA betont in diesem Zusammenhang, dass die Belastung der Außenluft durch das Verhalten Einzelner nur begrenzt beeinflussbar sei – wirksame Reduktionen seien vor allem durch politische Maßnahmen etwa im Verkehr, in der Industrie und bei der Wärmeerzeugung zu erreichen.

Einordnung: Was die Zahlen bedeuten – und was nicht

Die publizierten DALY-Werte beschreiben eine statistisch modellierte Krankheitslast auf Bevölkerungsebene, keine Diagnosen im Einzelfall. Die EEA weist zudem darauf hin, dass ihre Analyse zur Einhaltung der 2030-Grenzwerte eine Momentaufnahme ist: Sie bildet den Stand des Jahres 2023 ab und berücksichtigt keine künftigen Emissionsminderungen durch bereits beschlossene oder geplante Maßnahmen. In der Vergangenheit haben sich die Luftschadstoffkonzentrationen kontinuierlich verbessert; zwischen 2005 und 2021 gingen die NO2-Werte europaweit um rund 38 Prozent und die PM10-Konzentrationen um etwa 42 Prozent zurück, wie die EEA unter Berufung auf ihre Trendanalysen mitteilt.

Für die öffentliche Gesundheit bleibt die Botschaft der Institutionen gleichlautend: Die Luftqualität in Deutschland und Europa hat sich über zwei Jahrzehnte deutlich verbessert, die verbleibende Belastung ist aber weiterhin ein relevanter, vermeidbarer Risikofaktor für chronische Erkrankungen. Einzelpersonen können ihr persönliches Risiko nur begrenzt steuern; entscheidend bleiben nach Einschätzung von UBA, EEA und WHO die Rahmenbedingungen, die Gesetzgebung und kommunale Luftreinhalteplanung setzen. Die novellierte EU-Richtlinie wird alle fünf Jahre überprüft, die erste Evaluierung ist für Ende 2030 vorgesehen – dann wird sich zeigen, ob die Mitgliedstaaten die verschärften Werte flächendeckend einhalten.

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