Zuckergetränkesteuer beschlossen: Kabinett bringt Abgabe auf Softdrinks auf den Weg

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Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen. Die Abgabe soll auf Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden und nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der endgültige Beschluss im Bundestag steht noch aus. Gesundheitsverbände werten die Steuer als Präventionsinstrument, Teile der Getränkewirtschaft kritisieren den Zeitplan.

Betroffen sind nach Angaben des BMF Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Die Steuer soll in zwei Stufen erhoben werden: Getränke ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 0,26 Euro je Liter besteuert werden, ab acht Gramm mit 0,32 Euro je Liter. Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke und alkoholfreie Alternativen dazu, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind. Eine ursprünglich diskutierte Besteuerung von Zero-Getränken ist in der Formulierungshilfe nicht mehr vorgesehen. Für kleine Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Liter strebt die Bundesregierung eine Befreiung an; diese muss nach Angaben des BMF noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Mit der Formulierungshilfe legt das Kabinett den Koalitionsfraktionen eine Vorlage für einen Gesetzentwurf vor. Das Verfahren gilt als verkürzter Weg, weil der Entwurf nicht mehr als Regierungsentwurf durch das Kabinett muss, sondern direkt von den Fraktionen eingebracht werden kann. Die Beratungen im Bundestag beginnen damit voraussichtlich noch in diesem Jahr; den Angaben des BMF zufolge soll das Gesetz rechtzeitig vor dem geplanten Starttermin verabschiedet werden.

Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung

Das Bundesfinanzministerium erwartet nach eigenen Angaben Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Für die Folgejahre bis 2031 rechnet das Ministerium mit jährlichen Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro. Die Steuereinnahmen sollen dazu verwendet werden, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stabil zu halten, teilte das BMF mit.

Zugleich soll die Abgabe nach Darstellung der Bundesregierung einen Anreiz für Getränkehersteller schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Mit der Steuer setze die Bundesregierung eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit sowie langjährige Forderungen von Verbänden aus Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz um, heißt es aus dem Finanzministerium. Die jährlichen Versorgungskosten, die dem Gesundheitssystem durch den erhöhten Konsum gezuckerter Getränke entstehen, beziffert das Ministerium auf etwa 2,1 Milliarden Euro.

Die Stufung nach Zuckergehalt folgt einem Modell, das bereits in anderen europäischen Ländern angewendet wird. Die Absicht dahinter beschreibt das BMF so: Hersteller, die Rezepturen mit weniger Zucker anbieten, zahlen die niedrigere Stufe oder fallen ganz aus der Besteuerung heraus. Dadurch soll die Steuer weniger als reine Einnahmequelle denn als Lenkungsinstrument wirken.

Gesundheitsverbände und internationale Empfehlungen

Die Bundesärztekammer (BÄK) spricht sich seit Anfang Oktober 2026 dafür aus, das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verzögern. Eine am Zuckergehalt orientierte Steuer sei ein wirksames Instrument, „um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken und gesundheitsschädliche Ernährungsgewohnheiten zu verändern“, erklärte die Kammer. „Wir müssen stärker an den Ursachen ansetzen und Prävention konsequent fördern“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Für die BÄK stehe nicht die Höhe der Steuereinnahmen, sondern der gesundheitliche Nutzen im Vordergrund.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Mitgliedstaaten seit Jahren, Steuern auf zuckergesüßte Getränke zu erheben, um deren Konsum zu verringern. Die WHO begründet diese Empfehlung mit dem Zusammenhang zwischen dem Konsum gezuckerter Getränke und der Häufigkeit von Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes. Übermäßiger Zuckerkonsum erhöht nach Angaben des BMF unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) dokumentiert in seiner Gesundheitsberichterstattung seit Jahren die Verbreitung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes in Deutschland. Die RKI-Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“ erfasst unter anderem Ernährungsverhalten und gesundheitliche Risikofaktoren der Bevölkerung; ihre Daten dienen dem Institut zufolge als Grundlage für die Planung von Präventionsmaßnahmen. Auch das RKI weist in seinen Berichten wiederholt auf den Anteil zuckergesüßter Getränke an der Energiezufuhr insbesondere jüngerer Altersgruppen hin.

Zeitplan, Kritik und Begleitbeschluss zur Tabaksteuer

Um den Zeitplan des Gesetzesvorhabens gab es nach dem Kabinettsbeschluss erneut Kritik. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach sich gegenüber RTL und ntv für einen Start zum 1. Januar 2028 aus, damit Unternehmen Zeit für die Umstellung von Rezepturen hätten. Der Deutsche Brauer-Bund warnte vor zusätzlicher Bürokratie und bezeichnete die geplante Steuer als Belastung für Verbraucher und Betriebe; weder der Zoll noch die Betriebe hätten ausreichend Vorbereitungszeit.

Zeitgleich mit der Formulierungshilfe zur Zuckergetränkesteuer hat die schwarz-rote Koalition im Bundestag eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Der Durchschnittspreis einer Schachtel mit 20 Zigaretten soll demnach bis 2030 um fast vier Euro auf 11,36 Euro steigen. Für die Bundesärztekammer ist dies ein wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz; entscheidend sei jedoch, dass die Steuererhöhung durch weitere Maßnahmen wie Werbeverbote, Aufklärung und Angebote zur Tabakentwöhnung ergänzt werde.

Der Gesetzgebungsprozess zur Zuckergetränkesteuer läuft nun im Bundestag weiter. Ob das Inkrafttreten zum 1. Juli 2027 wie geplant gelingt, hängt neben der parlamentarischen Beratung auch von der Entscheidung der EU-Kommission über die Ausnahmeregelung für kleine Hersteller ab. Die Befürworter aus dem Gesundheitsbereich verweisen derweil auf die internationale Erfahrung: In Ländern mit gestaffelten Zuckergetränkesteuern sei der Zuckergehalt vieler Produkte in der Folge gesenkt worden, heißt es aus der Bundesärztekammer.

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